Unser Konzept

Mindestrente

(seit April 2018)

Noch immer wird unsere Rente nach einer bürgerbe- nachteiligenden -Rentenformel- berechnet!
(EP x ZF x AKW x RAF)

Wäre das bestehende “Rentensystem” im Sinne der Bürger tatsächlich sinnvoll gestaltet, müssten seitens vieler Menschen nicht immer wieder Anträge auf Zuschüsse gestellt werden.

Das offene Diskutieren über eine -Mindestrente-, einem monatlichen, festen Betrag, nach Ausscheiden aus der Beschäftigung, wird seitens der Berufspolitiker streng gemieden …

Bereits im Juli 2018 schickten wir dem Bundesarbeits- ministerium Briefe, Unterschriften sowie unser Konzept zu einer Mindestrente – siehe unter Button “briefe/e-mails”

 

Das Leben
und der Wert eines Menschen

dürfen nicht nach einer künstlichen “Formel”
gemessen werden!

  • Um die jeweiligen, allgemeinen Lebenshaltungs- kosten ohne Probleme zahlen zu können, muss jedem Bürger zur gegebenen Zeit eine Mindestrente zustehen – mindestens 1 300,00 Euro netto monatlich.

  • Am 21.03.2019 hatten wir im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin ein Gespräch mit Dr. Schmachtenberg (Staatssekretär). Anlass war unsere Unterschriftenaktion im Frühjahr 2018 sowie zwei Briefe an das Ministerium bezüglich unseres Kon- zeptes zu einer Mindestrente (Mindestaltersruhe- geld).
    Das Gespräch verlief positiv. Wir konnten zahlreiche, wichtige Argumente vortragen – auch zum gravie- renden Missstand der Obdach- und Wohnungs- losigkeit.
    Wir werden sehen, wie es weiter geht. Jedenfalls bleiben wir bei unseren Forderungen, die wir beharrlich vorantreiben!

  • Die Mindestrente (Mindestaltersruhegeld) muss nach dem Durchschnitt der jeweiligen, allgemeinen Lebenshaltungskosten berechnet werden – nicht nach Arbeitsjahren und Lohn!

  • Die Zahl der Arbeitsjahre ist in erster Linie von äußeren (gesellschaftspolitischen) und familiären Umständen abhängig.
    Die Höhe des Lohns wird bisher in aller Regel durch Entscheidungen der Unternehmer bestimmt.

    Somit wird beides nicht durch uns Bürger bestimmt, weshalb die “Rentenformel” nicht korrekt ist.

  • Die bestehende -Rentenformel- macht uns Bürger zu einem “Börsenkurs”, der bürgerbenachteiligend ist!

    EP x ZF x AKW x RAF

    Entgeltpunkte
    Zugangsfaktor
    Aktueller Rentenwert
    Rentenartfaktor

     

  • Es fehlt keineswegs an Geld!

    Jeder Bürger muss das uneingeschränkte Recht haben, spätestens mit 63 Jahren in den Alters- ruhestand zu gehen – dies ohne Abzüge.

    Wir kommen nicht in diese Welt,
    um überwiegend zu arbeiten.

  • Ausnahmslos jeder Bürger – auch Beamte, Berufs- politiker sowie Unternehmer – sollen einen Beitrag in eine Gemeinschaftskasse (Altersruhegeldkasse) einzahlen.

  • Die Rente muss steuerfrei sein, weil zuvor schon der Lohn besteuert wird. Und außerdem handelt es sich bei der Rente um einen existenziellen Vorgang!

  • Wir haben erkannt, dass der Begriff Altersruhegeld viel deutlicher zum Ausdruck bringt, um was es geht. Von daher sollte der Begriff -Rente- der Vergangen- heit angehören.