“Wer die öffentlichen Zustände ändern will,
muss bei der Sprache anfangen.”
Konfuzius 551-479 v. Chr.
Philosoph
Beispiel – Gesetzestext
Wir kritisieren in den Gesetzestexten
die Formulierungen,
-mit staatlicher Gewalt-
-Gewaltenteilung-
Zu welchem Zweck wird von “staatlicher Gewalt” und -Gewaltenteilung- geschrieben und gesprochen?
Wofür das Wort -Gewalt-?
Warum werden die Bereiche Legislative-Judikative-Exe- kutive so dargestellt, als wären sie geteilt bzw. unabhängig voneinander?
Sie hängen letztlich miteinander zusammen, weil sie sich in ihren Aufgaben ergänzen – in der Regel aber nicht zum Wohle der Bürger.
Die sogenannte -Unabhängigkeit- der jeweiligen Be- reiche muss begründet angezweifelt werden.
Wir vermuten, dass das Wort -Gewalt- auf uns Bürger subtil einschüchternd wirken soll …
Eine andere, wirklich logische Begründung für die Verwendung des Wortes -Gewalt-, in diesem hier aufgezeigten Zusammenhang, können wir aus heutiger Sicht nicht erkennen. (28.10.2019)
Was sollen die Begriffe – Legislative, Judi- kative und Exekutive – bedeuten?
Legislative (lat. = beschließen von Gesetzen) – beschreibt die amtlichen Stellen, z. B. Bundestag, Bundesrat und Landesparlament, die Gesetze be- schließen können …
Judikative (lat. = Recht sprechen) – beschreibt die Aufgabe/Tätigkeit, rechtsverbindliche Entschei- dungen treffen zu können. Dies soll durch Gerichte bzw. durch Richter gewährleistet sein …
Exekutive (lat. = ausführen) – beschreibt sowohl das Tun der Regierung als auch aller anderen, ausfüh- renden Ämter und Organe, wie z. B. Polizei, Gerichte, Bundeswehr …
Das Wort –Gewalt– passt in keinem Falle,
denn es widerspricht der Förderung
einer menschlichen Gemeinschaft!